Ohne Energieberatung keine baulichen Änderungen am Gebäude oder der Heizungsanlage |
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Sollten Sie mehr als 10% eines Bauteils (Dach, Fassade, Fenster, Dachboden, Kellerdecke) überarbeiten bzw. erneuern, sind Sie verpflichtet die Mindestwärmedämmanforderungen nach der Energieeinsparverordnung 2009 einzuhalten. Wie und mit welchen Mitteln Sie die Anforderungen erfüllen, klären wir für Sie im Rahmen einer Energieberatung. Im Mai 2009 wurde die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ veröffentlicht. Diese ist in folgenden Fällen anzuwenden: |
Nach der Norm ist eine Modernisierung dann lüftungstechnisch relevant, wenn bei einem bestehenden Gebäude mit einem n50 -Wert (Luftwechsel bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal) von ≥ 4,5
Lüftungstechnische Maßnahmen in einem Gebäude oder einer Nutzungseinheit (Wohnung) sind dann erforderlich, wenn der von der DIN 1946-6 geforderte notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz qv,ges,NE,FL in m³/h größer ist, als der Luftvolumenstrom durch die Gebäudehülle - Infiltration qv,Inf,wirk -. Wir klären Sie über den Inhalt und die Zweckmäßigkeit dieser Norm auf und erstellen bei Bedarf ein Lüftungskonzept. |