Energieausweise Nicht-Wohngebäude |
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Für alle Nicht-Wohngebäude ist ein Energieausweis zu erstellen. Dieser ist Mietinteressenten und Käufern zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind nur Baudenkmäler. Werden oder wurden Änderungen an der Gebäudehülle oder an der Heizungsanlage vorgenommen, ist ein neuer Energieausweis zu erstellen. Sofern eine Nutzungsänderung innerhalb des Gebäudes stattgefunden hat, ist ein neuer Energieausweis, nach dem Energiebedarf, zu erstellen. |
Bei Nicht-Wohngebäuden ist die Ausstellung von Energieausweisen nach dem Energiebedarf oder der Erstellung einer Energieberatung mit energetischen Optimierungsvorschlägen eine interdisziplinäre Aufgabe zwischen Fachplaner aus den Bereichen:
Alle beteiligten Fachplaner verfügen über eine Zusatzqualifikation hinsichtlich der DIN 18599, die die Grundlage für die Berechnungen darstellt. |