Kleine und mittlere Unternehmen werden durch steigende Energiekosten besonders stark belastet. Die Bundesregierung hat dies erkannt und stellt über die KfW ein attraktives Förderprogramm für Energieberatungen zur Verfügung.
Gefördert werden eine Initial- und eine Detailberatung.
Initialberatung Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert. Der Bericht beinhaltet:
- Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch
- Beschreibung bestehender energetischer Mängel
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten
Unternehmen erhalten für die Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80,0 % des förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro (maximal 640 Euro pro Tag). Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähigen Beratungskosten) von 1.600 Euro kann ein Höchstzuschuss von 1.280 Euro gewährt werden. Gefördert werden maximal zwei Tagewerke.
Detailberatung Im Rahmen der Detailberatung wird eine Energieanalyse für die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen und den größten Effizienzpotenzialen zu analysieren. Im Abschlussbericht sind folgende Aussagen enthalten:
- Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
- Bewertung des Ist-Zustandes durch Energiebedarfsberechnungen
- Feststellung von Schwachstellen
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
- Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen
- Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
- Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien (soweit möglich oder sinnvoll)
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
- Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
- Hinweis auf Fördermöglichkeiten
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Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 % des förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro (maximal 480 Euro pro Tag). Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähigen Beratungskosten) von 8.000 Euro kann ein Höchstzuschuss von 4.800 Euro gewährt werden.
Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) Anträge für die Gewährung eines Investitionskredites für die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen kann jedes in- und ausländische Unternehmen der
- gewerblichen Wirtschaft
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater
mitfinanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. Euro.
Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:
- Alle Investitionsmaßnahmen in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen: Haus- und Energietechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser
- Gebäudehülle
- Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen
- Prozesskälte, -wärme, Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung
- Sanierung eines Gebäudes auf das Neubau-Niveau (EnEV)
- Neubau eines Gebäudes auf das Neubau–30%-Niveau (EnEV)
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